Pfandleihe im modernen Pfandleihhaus

Pfandleihe – Ankauf und Verkauf – Sofort Bargeld

Wir sind professionell, fair und serviceorientiert. Informieren Sie sich auf unserer Webseite über unser Pfandleihhaus in Grenchen.

Unsere Mitarbeiter sind auf ihren Spezialgebieten geschult und bilden sich stets weiter. So haben wir immer eine aktuelle und realistische Sicht auf den Markt und die Preise. Wir von der Pfandbox möchten Ihnen ein faires und gutes Angebot unterbreiten. Ihnen garantieren wir einen Pfandkredite zu niedrigen Zinssätzen und einem gerechten Gegenwert.

In unserem Ladenlokal in Grenchen betreiben wir zusätzlich zur Pfandleihe den Ankauf und Verkauf von Speziellem. Finden Sie auch die aus der Pfandleihe freigegebenen Wertgegenstände.

Gold, Silber und Edelmetalle.
Fahrzeuge, Autos und Motorräder.
IT, Multimedia und Hobby.

Raritäten, Kunst und Spezielles.

Schmuck, Uhren und Accessoires.
Werkzeug, Maschinen und Geräte.

Ablauf – Wie funktioniert es

  • Ihr Wertgegenstand wird von uns begutachtet und wir ermitteln den aktuellen Marktwert.

  • Bei Interesse gewähren wir Ihnen sofort ein Darlehen in der Höhe des ermittelten Wertes abzüglich einem Sicherheitsabschlag.
  • Sind Sie mit unserem Angebot einverstanden, schliessen wir einen Pfandkreditvertrag ab.

  • Sie geben uns Ihren Wertgegenstand in Verwahrung.

  • Wir zahlen Ihnen das Darlehen sofort in bar aus.

  • Sie lösen Ihr Pfand innerhalb von 3 Monate gegen Bezahlung der aufgelaufenen Kosten aus.

Ihre Vorteile

  • Eine Beleihung in unserem Pfandleihhaus verschafft Ihnen einen Barkredit zu einem niedrigen Zinssatz.
  • Unser Pfandleihhaus ist auf Kleinkredite ausgelegt, eine Beleihung erfolgt unbürokratisch und ohne weitere finanzielle Prüfungen.
  • Der entsprechende Beleihungsbetrag wird Ihnen sofort bar ausgezahlt.
  • Der Pfandbetrag beträgt in der Regel ca. 20 – 40% des Marktwertes des Pfandes.
  • Das Pfand kann jederzeit vor Ablauf ausgelöst werden.
  • Die drei Monate Laufzeit eines Pfandkredits sind gesetzlich vorgegeben.
  • Die Laufzeit kann nach Begleichung der angefallenen Kosten um weitere 3 Monate verlängert werden (IT und Elektronik ausgeschlossen).

Anforderungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt und mündig.
  • Sie können einen gültigen Personalausweis vorlegen.

  • Das Pfand ist Ihr Eigentum.
  • Belege, Ausweise und Dokumente.

Was kann beliehen werden?

  • Gold, Silber und Edelmetalle.
  • Fahrzeuge, Autos und Motorräder.
  • IT, Multimedia und Hobby.
  • Raritäten, Kunst und Spezielles.
  • Schmuck, Uhren und Accessoires.
  • Werkzeug, Maschinen und Geräte.

Beleihsätze

  • 30 – 70 Gold, Silber und Edelmetalle.

  • 30 – 50 Fahrzeuge, Autos und Motorräder.

  • 20 – 30 IT, Multimedia und Hobby.

  • 10 – 20 Raritäten, Kunst und Spezielles.

  • 20 – 40 Schmuck, Uhren und Accessoires.

  • 10 – 40 Werkzeug, Maschinen und Geräte.

Kosten

  • 1% Zins vom Darlehen (monatlich).
  • 3.5% Bearbeitungs-, Lager- und Versicherungsgebühren (monatlich).

  • Automobile zusätzlich CHF 5.00 Standgebühr pro Tag.
  • Motorräder zusätzlich CHF 2.00 Standgebühr pro Tag.
  • Grosse Gegenstände nach Absprache!

Wichtiges

Die Pfandbox hat sich auf die Beleihung von Wertgegenständen spezialisiert. Wir prüfen und bemessen umgehend vor Ort den Wert Ihres Gegenstands.

Bei „speziellen Exemplaren“ klären wir Echtheit und den Marktwert mit unseren spezialisierten Partnern. Wir garantieren Ihnen einen aktuellen und fairen Marktwert für Ihr Pfand.

Bei grösseren Summen benötigen wir aus Sicherheitsgründen eine Vorlaufzeit von mindestens einem Banktag. Melden Sie sich in diesem Fall bitte im Voraus telefonisch an. Ab einem Ankaufswert von CHF 10’000.00 begleichen wir den Betrag ausschliesslich per Banküberweisung.

Sie haben die Möglichkeit Ihr Pfand innerhalb der Leihfrist auszulösen oder den Vertrag zu verlängern. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten und Zinsen müssen vor Ablauf der Leihfrist beglichen werden. Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet einen Vertrag zu verlängern, dies gewähren wir freiwillig, nach Absprache und nur in Ausnahmefällen. Bei Vertragsverlängerung ist der fällige Zins innerhalb 5 Tagen zu bezahlen.

Wird das Pfand nicht ausgelöst oder der Vertrag verlängert, wird Ihr Pfand gemäss den gesetzlichen Bestimmungen verwertet.

Computer, Pad’s und Mobilgeräte müssen zwingend aus den Accounts abgemeldet sein.

Grundsätzlich gilt: Quittungen, Rechnungen, Originalverpackungen und Gebrauchsanweisungen erhöhen den Wert des Pfandes.

Ein Pfand welches aus mehreren Teilen bestehen (z.B. Notebooks, Spielkonsole und Elektronik mit Kabeln, Pads und Ladestation) müssen in einem Karton, Tasche oder Beutel verpackt sein.

Ankauf

Ihre seltenen Gegenständen interessieren uns. Haben Sie etwas aussergewöhnliches, Einzelstücke oder Sammlungen die Sie veräussern wollen? Wir sind auf den Ankauf von Raritäten und Speziellem spezialisiert.

Unsere Experten werden für Sie eine gerechte und realistische Einschätzung machen. Für den Ankauf Ihrer Raritäten machen wir Ihnen anschliessend ein unverbindliches Angebot.

– Am Ankauf von Gold, Silber und Schmuck sind wir grundsätzlich Interessiert.
– Uhren kaufen wir nur aussergewöhnliche Modellen mit Originalverpackung und allen Unterlagen.
– Am Ankauf von Fahrzeugen (ausser Raritäten) sind wir grundsätzlich nicht interessiert!
– Kunst und Antiquitäten kaufen wir nur in Ausnahmefällen.

Sie haben etwas, dass Sie Verkaufen möchten, wissen aber nicht ob wir Interesse haben? Informieren Sie sich vorab telefonisch oder per Mail über unser Interesse und über unsere Ankaufskonditionen für Ihre “Schätzchen”. Oder schauen Sie einfach in unserem Ladengeschäft in Grenchen vorbei oder rufen Sie uns während den Öffnungszeiten an.

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Pfandbox – Das moderne Pfandleihhaus
Stefan Gautschi & Bruno Megaro
Centralstrasse 96
CH-2540 Grenchen

Tel. +41 32 325 33 34
info@pfandbox.ch

Öffnungszeiten Ladenlokal
Montag – Freitag 13.00 – 17.00 Uhr

Bürozeiten (Nur! telefonisch oder per E-Mail)
Montag – Freitag 08.00 – 18.30 Uhr
Samstag 10.00 – 16.00 Uhr

Rechtliches zur Pfandleihe

Die Pfandbox steht unter genau geregelten gesetzlichen Verpflichtungen.
Gerne geben wir diese hier zusammengefasst an Sie weiter:

1. Die Pfandbox ist bei der zuständigen Behörde als gewerblicher Pfandleiher registriert und darf im gesetzlichen Rahmen Pfandleihgeschäfte durchführen.
2. Sollte uns gefälschte, illegale oder gestohlene Ware zur Beleihung vorgelegt werden, sind wir verpflichtet dieses zur polizeilichen Anzeige zu bringen. Wir
werden dies ausnahmslos tun
3. Die Pfandbox führt über die ihnen anvertrauten Gegenstände genauestens Buch und statten Sie mit einem aussagekräftigen Pfandschein aus.
4. Jedes Pfand wird mit dem auf dem Pfandschein angegebenen Nummer verwahrt.
5. Die Pfandbox ist verpflichtet, Ihre Wertgegenstände nach bestem Wissen und Gewissen sicher zu verwahren.
6. Das Pfand ist mindestens bis zum Darlehnsbetrag gegen Schaden durch Feuer, Wasser, Einbruch o.ä. versichert.

Detaillierte Ausführungen zum Thema Rechtliches bei der Pfandleihe, finden Sie in den gesetzlichen Bestimmungen von Bund und Kanton.

Wichtig:
Informieren Sie uns umgehend, sollten Sie Ihren Pfandschein verloren haben. Wir sperren dann den beliehen Gegenstand umgehend, damit er nicht in die Hände eines Unbefugten gelangt. Sie erhalten in diesem Fall von uns einen neuen Pfandschein.